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Innovation trotz Regulation - Freiräume für Innovationen in bestehenden Gesetzen nutzen!Ohne die Preisgabe von Schutz- und Vorsorgezielen können Freiräume für Innovationen geschaffen werden, wenn bestehende Regelungen in einem konstruktiven Dialog zwischen den betroffenen Parteien auf den Prüfstand gestellt werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie geförderte Studie des Instituts für angewandte Innovationsforschung (IAI). Industrie- und Behördenvertreter zeigen am Beispiel des Chemikaliengesetzes, daß durch geringfügige Veränderungen erhebliche Innovationsfreiräume eröffnet werden können, ohne den Schutz von Mensch und Umwelt zu beeinträchtigen. Die hohe Regelungsdichte gilt als eine der stärksten Innovationsbarrieren; zugleich wird durch Gesetze ein hohes Maß an Schutz und Vorsorge am Standort Deutschland erreicht. Konflikte zwischen Schutz- bzw. Vorsorgezielen von Gesetzen und dem Erhalt der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sind die Folge. Der Ruf nach Deregulierung greift aber zu kurz. Der wissenschaftliche Leiter der Studie, Prof. Dr. Erich Staudt: "Statt sich in einer endlosen Deregulierungsdebatte zu verzetteln, müssen regelungsbedingte Innovationshemmnisse ohne Senkung des derzeitigen Schutzniveaus durch differenzierte Regelungsgestaltung abgebaut werden. Wir müssen durch ein verbessertes Regelungsmanagement vernünftig mit Regelungen umgehen. Die Studie demonstriert, wie selbst in etablierten Regelungsbereichen Freiräume für Innovationen vergrößert werden können." Durch das ChemG mit seinen Prüf- und Anmeldepflichten für neue Chemikalien ist gewährleistet, daß notwendige Daten für eine frühzeitige Risikoerkennung und die Ergreifung geeigneter Schutzmaßnahmen bereitgestellt werden. Der mit den Prüfungen verbundene Kosten- und Zeitaufwand führt jedoch dazu, daß in Produktbereichen wie bei Polymeren aufgrund des ChemG keine Neustoffe entwickelt werden. Produktinnovationen finden in diesen Bereichen fast ausschließlich auf der Basis von Altstoffen statt, die von den Prüf- und Anmeldepflichten des ChemG ausgenommen sind. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sind angesichts des hohen Prüf- und Anmeldeaufwands von der Neustoffentwicklung nahezu ausgeschlossen. Es finden vor allem kleine Produktverbesserungen statt. Stoffentwicklungen mit hohem Innovationspotential, die die Innovationsführerschaft der deutschen Chemieindustrie in der Vergangenheit begründeten, sind auf diese Weise nicht zu erwarten. Das ChemG konterkariert sogar seine Schutzziele, wo es Entwicklungen umweltfreundlicherer und sicherer Produkte versperrt. Die Wissenschaftler des IAI sammelten Sachargumente der betroffenen Unternehmen und beteiligten Behörden zu umstrittenen Regelungen des ChemG, stellten diese in Argumentenbilanzen gegenüber und erarbeiteten gemeinsam mit den Praktikern Ansatzpunkte für eine innovations- und schutzzielgerechte Modifikation des bestehenden Chemikaliengesetzes:
Die Studie zeigt: Selbst in etablierten Regelungsbereichen wie dem Chemikaliengesetz sind – unter Wahrung des Schutzniveaus – noch erhebliche Optimierungsspielräume vorhanden, mit deren Umsetzung Innovationshemmnisse abgebaut und somit innovatorische Entwicklungsfreiräume am Standort Deutschland nicht weiter unnötig eingeschränkt werden. Wenn die betroffene Wirtschaft und die beteiligten Behörden nicht weiter auf verkrusteten Positionen verharren, können durch einen konstruktiven Dialog diese Spielräume identifiziert und ihre rechtliche Umsetzung zügig vorangetrieben werden. Die Studie "Innovation trotz Regulation: Freiräume für Innovationen in bestehenden Gesetzen. Untersuchung am Beispiel des Chemikaliengesetzes" von E. Staudt, S. Auffermann, M. Schroll, J. Interthal ist als Band 13 der Reihe Innovation: Forschung und Management, hrsg. von E. Staudt, erschienen und über das IAI zu beziehen (Tel.: 0234/97117-0; Fax: 0234/97117-20). |




